Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. November 2024 die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent erhöht.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 4. November 2022 wurde die Rückkehr zum Mischindex beschlossen. Mit der Umstellung der Rentenanpassung von der Preisentwicklung zum Mischindex (Lohn- und Preisentwicklung) wurde auch der Stand des Mischindexes auf das schweizerische Niveau angepasst. Entsprechend wurden die Leistungen per 1. Januar 2023 erhöht.
Am 28. August 2024 hat der schweizerische Bundesrat beschlossen, die schweizerischen AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent zu erhöhen und damit an die aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Liechtenstein hat sich mit der Umstellung auf den Mischindex an das schweizerische Vorgehen der Teuerungsanpassung gebunden. Damit sind auch in Liechtenstein die Bedingungen für eine Rentenanpassung gegeben.
Die Renten werden entsprechend dem bisher gültigen Rentenindex von 222.7 Punkten auf neu 229.1 Punkten angepasst. Die Minimalrente erhöht sich damit von bisher 1'190 Franken auf 1'224.50 Franken. In der langjährigen Praxis wird dieser Mindestbetrag jeweils auf fünf Franken gerundet, weshalb die Mindestrente ab dem 1. Januar 2025 1'225 Franken und die Maximalrente 2'450 Franken beträgt.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925733
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. November 2024 die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent erhöht.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 4. November 2022 wurde die Rückkehr zum Mischindex beschlossen. Mit der Umstellung der Rentenanpassung von der Preisentwicklung zum Mischindex (Lohn- und Preisentwicklung) wurde auch der Stand des Mischindexes auf das schweizerische Niveau angepasst. Entsprechend wurden die Leistungen per 1. Januar 2023 erhöht.
Am 28. August 2024 hat der schweizerische Bundesrat beschlossen, die schweizerischen AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent zu erhöhen und damit an die aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Liechtenstein hat sich mit der Umstellung auf den Mischindex an das schweizerische Vorgehen der Teuerungsanpassung gebunden. Damit sind auch in Liechtenstein die Bedingungen für eine Rentenanpassung gegeben.
Die Renten werden entsprechend dem bisher gültigen Rentenindex von 222.7 Punkten auf neu 229.1 Punkten angepasst. Die Minimalrente erhöht sich damit von bisher 1'190 Franken auf 1'224.50 Franken. In der langjährigen Praxis wird dieser Mindestbetrag jeweils auf fünf Franken gerundet, weshalb die Mindestrente ab dem 1. Januar 2025 1'225 Franken und die Maximalrente 2'450 Franken beträgt.
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