Ein Mieter entsorgt über sein Dachfenster Essensreste in die Dachrinne - mit ernsten Folgen. Das Amtsgericht Hannover entschied, dass dieses Verhalten eine fristlose Kündigung der Wohnung rechtfertigt. Zuletzt wurde auch ein Räumungsschutz abgelehnt. Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung in Hannover entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Für das Amtsgericht Hannover (AG) ist dies Grund genug, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss. Den vollständigen Artikel lesen ...
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