Im Zuge des bevorstehenden Generationenwechsels ist eine gesellschaftsrechtliche Vereinfachung in der oberen Unternehmensstruktur des Handels- und Dienstleistungskonzerns geplant. Zum 1. März 2025, also mit Beginn des neuen Geschäftsjahres 2025/26, soll die Otto (GmbH & Co KG) in ihrer alleinigen Gesellschafterin, der Otto GmbH & Co. KGaA, aufgehen und damit in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien wechseln.
Für Kund*innen, Vertragspartner und Mitarbeiter*innen ändert sich grundsätzlich nichts, da die künftige Otto GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: Otto KGaA) im Zuge der so genannten Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Otto (GmbH & Co KG) eintritt. So bleiben beispielsweise alle Arbeitsverträge, Betriebszugehörigkeiten oder auch Betriebsvereinbarungen bestehen. Auch wird die neue Gesellschaft die Tarifbindung wie gehabt fortführen.
Eine KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist eine Rechtsform, die insbesondere auf die Anforderungen und Bedürfnisse von großen Familienunternehmen zugeschnitten ist. So werden nicht zuletzt etliche bekannte Familienunternehmen wie Bertelsmann, Dräger, Fresenius, Henkel und Merck als KGaA geführt. Die Rechtsform der KGaA verbindet eine hohe Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung mit den Rahmenbedingungen und Besonderheiten eines gesellschaftergeführten Familienunternehmens. Gleichzeitig bleibt die persönliche Bindung der Gesellschafter an das Unternehmen gewahrt.
Die sehr sorgfältig geplanten Schritte der gesellschaftsrechtlichen Vereinfachung beruhen auf einer Entscheidung der Gesellschafter, die in Zusammenhang mit dem bereits eingeleiteten und sich bis 1. März 2026 vollziehenden Generationenwechsel von Prof. Dr. Michael Otto auf Benjamin Otto getroffen wurde. Die geplante Umstrukturierung wird durch ein Team von Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen begleitet.
Prof. Dr. Michael Otto, Aufsichtsratsvorsitzender der Otto Group: "Mit dem Wechsel in die neue Unternehmensstruktur sichern wir die Zukunft der Otto Group. Die Rechtsform der KGaA erweitert den finanziellen Spielraum der Gruppe. Gleichzeitig bleibt die Otto Group ein Familienunternehmen."
So würde die Mehrheit an der Otto KGaA unverändert in der Michael Otto Stiftung liegen. Mit Benjamin Otto als künftigem Vorsitzenden des Stiftungsrats sowie des Gesellschafterrats der Otto KGaA wird die Familie Otto auch weiterhin die gesellschaftliche Führungsrolle für die Otto Group einnehmen.
In den kommenden Monaten ist die Prüfung der noch offenen prozessualen Fragen sowie die Abstimmung in den verschiedenen Gremien der Otto Group geplant. Die Zusammenführung der Otto KGaA mit der Otto (GmbH & Co KG) zum 28. Februar 2025 steht entsprechend unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses dieser Prozesse.
Für Kund*innen, Vertragspartner und Mitarbeiter*innen ändert sich grundsätzlich nichts, da die künftige Otto GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: Otto KGaA) im Zuge der so genannten Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Otto (GmbH & Co KG) eintritt. So bleiben beispielsweise alle Arbeitsverträge, Betriebszugehörigkeiten oder auch Betriebsvereinbarungen bestehen. Auch wird die neue Gesellschaft die Tarifbindung wie gehabt fortführen.
Eine KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist eine Rechtsform, die insbesondere auf die Anforderungen und Bedürfnisse von großen Familienunternehmen zugeschnitten ist. So werden nicht zuletzt etliche bekannte Familienunternehmen wie Bertelsmann, Dräger, Fresenius, Henkel und Merck als KGaA geführt. Die Rechtsform der KGaA verbindet eine hohe Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung mit den Rahmenbedingungen und Besonderheiten eines gesellschaftergeführten Familienunternehmens. Gleichzeitig bleibt die persönliche Bindung der Gesellschafter an das Unternehmen gewahrt.
Die sehr sorgfältig geplanten Schritte der gesellschaftsrechtlichen Vereinfachung beruhen auf einer Entscheidung der Gesellschafter, die in Zusammenhang mit dem bereits eingeleiteten und sich bis 1. März 2026 vollziehenden Generationenwechsel von Prof. Dr. Michael Otto auf Benjamin Otto getroffen wurde. Die geplante Umstrukturierung wird durch ein Team von Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen begleitet.
Prof. Dr. Michael Otto, Aufsichtsratsvorsitzender der Otto Group: "Mit dem Wechsel in die neue Unternehmensstruktur sichern wir die Zukunft der Otto Group. Die Rechtsform der KGaA erweitert den finanziellen Spielraum der Gruppe. Gleichzeitig bleibt die Otto Group ein Familienunternehmen."
So würde die Mehrheit an der Otto KGaA unverändert in der Michael Otto Stiftung liegen. Mit Benjamin Otto als künftigem Vorsitzenden des Stiftungsrats sowie des Gesellschafterrats der Otto KGaA wird die Familie Otto auch weiterhin die gesellschaftliche Führungsrolle für die Otto Group einnehmen.
In den kommenden Monaten ist die Prüfung der noch offenen prozessualen Fragen sowie die Abstimmung in den verschiedenen Gremien der Otto Group geplant. Die Zusammenführung der Otto KGaA mit der Otto (GmbH & Co KG) zum 28. Februar 2025 steht entsprechend unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses dieser Prozesse.
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