Ein Angeklagter behauptet, dass er wegen des Verzehrs mehrerer Schnaps-Pralinen fahruntüchtig geworden sei. Das Gericht glaubt ihm aber nicht. Bei 1,32 Promille und zweifelhaften Erklärungen verurteilten die Richter ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit. Das Amtsgericht Frankfurt (AG) lehnte die Aussage eines Angeklagten ab, der seine Fahruntüchtigkeit auf den Verzehr einiger Schnaps-Pralinen zurückführte und behauptete, den Alkoholgehalt nicht bemerkt zu haben. Der Angeklagte war im Januar 2024 gegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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