Brüssel - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag eine Strafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Die Kommission wirft dem Mutterkonzern von Instagram, Whatsapp und Facebook vor, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen zu haben.
"Meta hat seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. "So wollte Meta seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile verschaffen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können." Damit verstoße Meta gegen das EU-Kartellrecht, sagte Vestager. "Meta muss dieses Verhalten nun einstellen."
Facebook-Nutzer haben nach Darstellung der EU-Kommission automatisch Zugang zum Dienst Facebook Marketplace, der ihnen - ob sie dies wünschen oder nicht - auch regelmäßig angezeigt werde. Die Kommission kritisiert, dass Facebook Marketplace durch die Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiere, den andere Anbieter nicht ausgleichen könnten. Zudem könne Meta Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen, so der Vorwurf.
Eine marktbeherrschende Stellung ist nach dem EU-Kartellrecht nicht grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen marktbeherrschend Unternehmen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.
Geldbußen für Unternehmen, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, werden in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt. Diese Einnahmen sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen. Stattdessen werden die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das Folgejahr entsprechend gekürzt. Somit tragen die Geldbußen zur Finanzierung der EU bei und entlasten die Steuerzahler.
"Meta hat seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. "So wollte Meta seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile verschaffen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können." Damit verstoße Meta gegen das EU-Kartellrecht, sagte Vestager. "Meta muss dieses Verhalten nun einstellen."
Facebook-Nutzer haben nach Darstellung der EU-Kommission automatisch Zugang zum Dienst Facebook Marketplace, der ihnen - ob sie dies wünschen oder nicht - auch regelmäßig angezeigt werde. Die Kommission kritisiert, dass Facebook Marketplace durch die Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiere, den andere Anbieter nicht ausgleichen könnten. Zudem könne Meta Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen, so der Vorwurf.
Eine marktbeherrschende Stellung ist nach dem EU-Kartellrecht nicht grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen marktbeherrschend Unternehmen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.
Geldbußen für Unternehmen, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, werden in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt. Diese Einnahmen sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen. Stattdessen werden die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das Folgejahr entsprechend gekürzt. Somit tragen die Geldbußen zur Finanzierung der EU bei und entlasten die Steuerzahler.
© 2024 dts Nachrichtenagentur