Die dringend erwartete Reform der bAV bleibt wohl vorerst aus und besonders für den Mittelstand bleibt die bAV eine Herausforderung. Dieser setzt als Instrument im Wettbewerb um Talente verstärkt auf bAV-Modelle mit Arbeitgeberzuschuss und Hinterbliebenen- oder BU-Absicherung. So schnell wird es wohl nun keine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) ist in der Ressortabstimmung stecken geblieben, das Aus der Ampelkoalition macht eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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