Hat ein Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung an einen Bestatter abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen den Bestatter. Die Bestattungskosten sind dagegen voll als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zahlungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser noch zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch den Nachlasswert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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