Berlin (ots) -
Befürworter provozieren gesellschaftliche Unruhe
Vor den Neuwahlen im Februar 2025 wollen SPD und Grüne eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch durchsetzen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
Silvia Breher: "Ein so hoch emotionales Thema, ohne eine angemessene Beratungszeit durch das Parlament zu peitschen, ist verantwortungslos. Unsere Gesellschaft ist in der Frage gespalten. Die Befürworter dieses Antrages provozieren geradezu neue gesellschaftliche Unruhe, die vor allem den Frauen schaden wird, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Der aktuelle Kompromiss unseres Abtreibungsrechtes stellt die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen angemessen sicher und bietet ihnen in ihrer sensiblen und hoch emotionalen Situation die angemessene Beratung und Unterstützung, um zu einer für sie richtigen und selbstbestimmten Entscheidung zu kommen. Es gibt keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Anpassungen. Worüber wir künftig diskutieren müssen, ist eine Verbesserung der Versorgungslage. Was die Frauen definitiv nicht brauchen, ist ein neuer Streit in der Sache, der zusätzlichen Druck auf sie ausübt."
Günter Krings: "Unsere Haltung ist eindeutig: Wir halten uns an die Verfassung, die auch das ungeborene Leben schützt, weshalb unser Strafgesetzbuch ein Konzept zum Schutz des Lebens verfolgt. Dies ist aus ethischen Gründen unverzichtbar und verfassungsrechtlich notwendig. Man kann nicht die Stabilität unseres Grundgesetzes betonen und gleichzeitig den Schutz des Lebens und der Menschenwürde ungeborener Kinder vernachlässigen. Die Befürworter dieses Antrags vermeiden eine gründliche Diskussion und wollen das durch den Bundeskanzler verursachte Regierungschaos im Hauruckverfahren für ihre Zwecke nutzen. Dieses Vorgehen ist auch verfahrenstechnisch unanständig. Es ist sehr fragwürdig und nicht vertrauensbegründend, dass sogar der Bundeskanzler zu den Unterzeichnern gehört."
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7846/5909515
Befürworter provozieren gesellschaftliche Unruhe
Vor den Neuwahlen im Februar 2025 wollen SPD und Grüne eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch durchsetzen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
Silvia Breher: "Ein so hoch emotionales Thema, ohne eine angemessene Beratungszeit durch das Parlament zu peitschen, ist verantwortungslos. Unsere Gesellschaft ist in der Frage gespalten. Die Befürworter dieses Antrages provozieren geradezu neue gesellschaftliche Unruhe, die vor allem den Frauen schaden wird, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Der aktuelle Kompromiss unseres Abtreibungsrechtes stellt die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen angemessen sicher und bietet ihnen in ihrer sensiblen und hoch emotionalen Situation die angemessene Beratung und Unterstützung, um zu einer für sie richtigen und selbstbestimmten Entscheidung zu kommen. Es gibt keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Anpassungen. Worüber wir künftig diskutieren müssen, ist eine Verbesserung der Versorgungslage. Was die Frauen definitiv nicht brauchen, ist ein neuer Streit in der Sache, der zusätzlichen Druck auf sie ausübt."
Günter Krings: "Unsere Haltung ist eindeutig: Wir halten uns an die Verfassung, die auch das ungeborene Leben schützt, weshalb unser Strafgesetzbuch ein Konzept zum Schutz des Lebens verfolgt. Dies ist aus ethischen Gründen unverzichtbar und verfassungsrechtlich notwendig. Man kann nicht die Stabilität unseres Grundgesetzes betonen und gleichzeitig den Schutz des Lebens und der Menschenwürde ungeborener Kinder vernachlässigen. Die Befürworter dieses Antrags vermeiden eine gründliche Diskussion und wollen das durch den Bundeskanzler verursachte Regierungschaos im Hauruckverfahren für ihre Zwecke nutzen. Dieses Vorgehen ist auch verfahrenstechnisch unanständig. Es ist sehr fragwürdig und nicht vertrauensbegründend, dass sogar der Bundeskanzler zu den Unterzeichnern gehört."
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.
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