Eine Frau rutscht auf einem Parkplatz auf Laub aus, bricht sich das Handgelenk und fordert Schmerzensgeld. Ein Gericht spricht ihr zwar 2.000 Euro zu, sieht aber auch ein Mitverschulden der Frau: Fußgänger müssen mit Glätte unter Laubschicht rechnen. Der Herbst ist da, die Temperaturen sinken, und Straßen und Plätze sind von Laub bedeckt. In dieser Jahreszeit steigt die Gefahr von Rutschunfällen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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