Ein Enkel erbt vom Großvater - doch wie hoch ist sein Freibetrag, wenn ein Elternteil auf seinen Erbteil verzichtet? Der Elternteil gilt dann nämlich so zusagen als verstorben. Ein Erbverzicht ist allerdings kein Steuersparmodell, sagt dazu der Bundesfinanzhof. Verzichtet ein Kind auf seinen gesetzlichen Erbteil gegenüber einem Elternteil, wirkt sich dies erbschaftsteuerlich nicht so aus, dass die Enkel des Erblassers beim Tod des Elternteils den höheren Freibetrag von 400.000 Euro erhalten. Stattdessen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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