Mainz (ots) -
Nachdem die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umgesetzt haben, hat das ZDF am Dienstag, 19. November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober ist kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr für eine fristgerechte Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liegt nicht vor.
Gemessen an der Kaufkraft ist der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 (von 18,36 auf 18,94 Euro) entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate.
Die KEF hatte den von den Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf bereits deutlich gekürzt. Gleichzeitig stellt die KEF in ihrem Bericht aber auch fest, dass ein Unterschreiten der von ihr empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung des derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährde. Vorhandene Rücklagen wurden von der KEF in ihrer Beitragsempfehlung bereits berücksichtigt.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist staatsfern ausgestaltet. Medienpolitische Ziele dürfen bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Das soll durch die fachliche und unabhängige Kontrolle des Bedarfs durch die KEF sichergestellt werden. Damit kann der Auftrag unabhängig von politischem Einfluss und wirtschaftlichen Abhängigkeiten erfüllt werden. Das Verfahren für die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist mehrstufig: Zuerst melden die öffentlich-rechtlichen Sender den Bedarf an, der aus ihrer Sicht notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen. Dieser wird dann von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft. Die KEF ist ein unabhängiges Gremium, das aus 16 Sachverständigen besteht. Nach Abschluss der Prüfung gibt die KEF ihre Beitragsempfehlung an die Länder. Danach sind die Länder am Zug: Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt durch einen von den 16 Landesregierungen zu unterzeichnenden Staatsvertrag, dem dann auch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. Nachdem die KEF im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt hat, wäre es Aufgabe der Länder gewesen, diesen letzten Schritt zu initiieren. Auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7840/5912360
Nachdem die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umgesetzt haben, hat das ZDF am Dienstag, 19. November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober ist kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr für eine fristgerechte Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liegt nicht vor.
Gemessen an der Kaufkraft ist der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 (von 18,36 auf 18,94 Euro) entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate.
Die KEF hatte den von den Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf bereits deutlich gekürzt. Gleichzeitig stellt die KEF in ihrem Bericht aber auch fest, dass ein Unterschreiten der von ihr empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung des derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährde. Vorhandene Rücklagen wurden von der KEF in ihrer Beitragsempfehlung bereits berücksichtigt.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist staatsfern ausgestaltet. Medienpolitische Ziele dürfen bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Das soll durch die fachliche und unabhängige Kontrolle des Bedarfs durch die KEF sichergestellt werden. Damit kann der Auftrag unabhängig von politischem Einfluss und wirtschaftlichen Abhängigkeiten erfüllt werden. Das Verfahren für die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist mehrstufig: Zuerst melden die öffentlich-rechtlichen Sender den Bedarf an, der aus ihrer Sicht notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen. Dieser wird dann von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft. Die KEF ist ein unabhängiges Gremium, das aus 16 Sachverständigen besteht. Nach Abschluss der Prüfung gibt die KEF ihre Beitragsempfehlung an die Länder. Danach sind die Länder am Zug: Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt durch einen von den 16 Landesregierungen zu unterzeichnenden Staatsvertrag, dem dann auch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. Nachdem die KEF im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt hat, wäre es Aufgabe der Länder gewesen, diesen letzten Schritt zu initiieren. Auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich.
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