Vaduz (ots) -
Nach Liechtenstein hat nun auch die Schweiz das innerstaatliche Verfahren zum Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen und Liechtenstein am 8. November 2024 mitgeteilt, dass die schweizerischen Voraussetzungen für das Inkraftsetzen des Vertrags erfüllt sind.
Das bilaterale Abkommen schafft die Grundlage für den Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Casinobetreiber beider Länder müssen künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung von Spielsperren verpflichtet.
Das Abkommen wird am 7. Januar 2025 in Kraft treten und wurde am 19. November 2024 im Landesgesetzblatt LGBl. 2024 Nr. 406 kundgemacht.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925938
Nach Liechtenstein hat nun auch die Schweiz das innerstaatliche Verfahren zum Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen und Liechtenstein am 8. November 2024 mitgeteilt, dass die schweizerischen Voraussetzungen für das Inkraftsetzen des Vertrags erfüllt sind.
Das bilaterale Abkommen schafft die Grundlage für den Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Casinobetreiber beider Länder müssen künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung von Spielsperren verpflichtet.
Das Abkommen wird am 7. Januar 2025 in Kraft treten und wurde am 19. November 2024 im Landesgesetzblatt LGBl. 2024 Nr. 406 kundgemacht.
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