Im Verfahren um das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenunternehmen hat das Verwaltungsgericht Leipzig eine richtungsweisende Entscheidung gefällt Das Gericht bestätigt, dass selbst ein präventives Mindestentgelt zur Verhinderung eines ruinösen Wettbewerbs und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen gerechtfertigt ist. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass das konkret durch die Stadt Leipzig 2021 eingeführte Mindestengelt zu hoch sei und fordert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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