Bielefeld (ots) -
Bielefeld. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warnt davor, den aktuellen Gesetzentwurf der Krankenhaus-Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu verabschieden. "Ich will ganz deutlich sagen: Ich will die Reform nicht stoppen, aber es muss nachgebessert werden, um folgenschwere Schwachstellen für die Gesundheitsversorgung zu beheben. Wenn wir Länder im Bundesrat am Freitag keine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss bekommen sollten, dann ist das parlamentarische Verfahren durch", sagt Laumann der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung "Neue Westfälische" (Donnerstag). Eine Stimmen-Mehrheit der Länder im Bundesrat ist laut Laumann aber derzeit unsicher. "Ich bin mir aktuell nicht sicher, ob wir die 35 Stimmen bekommen werden, das ist offen."
Lauterbachs Gesetz habe aus NRW-Sicht einen großen Fehler: "Die Qualitätsvorgaben und Facharztquoten sind so hoch, dass wir diese in ganzen Landstrichen nicht einhalten können, wenn wir eine ortsnahe Versorgung sicherstellen wollen. Das Gesetz sieht hier keine Abweichungsmöglichkeit für den ländlichen Raum vor. Wir würden zum Beispiel in OWL noch mehr Probleme bekommen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz wäre also im Geiste des Föderalismus ein typischer Fall für ein Vermittlungsverfahren", sagt Laumann.
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Bielefeld. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warnt davor, den aktuellen Gesetzentwurf der Krankenhaus-Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu verabschieden. "Ich will ganz deutlich sagen: Ich will die Reform nicht stoppen, aber es muss nachgebessert werden, um folgenschwere Schwachstellen für die Gesundheitsversorgung zu beheben. Wenn wir Länder im Bundesrat am Freitag keine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss bekommen sollten, dann ist das parlamentarische Verfahren durch", sagt Laumann der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung "Neue Westfälische" (Donnerstag). Eine Stimmen-Mehrheit der Länder im Bundesrat ist laut Laumann aber derzeit unsicher. "Ich bin mir aktuell nicht sicher, ob wir die 35 Stimmen bekommen werden, das ist offen."
Lauterbachs Gesetz habe aus NRW-Sicht einen großen Fehler: "Die Qualitätsvorgaben und Facharztquoten sind so hoch, dass wir diese in ganzen Landstrichen nicht einhalten können, wenn wir eine ortsnahe Versorgung sicherstellen wollen. Das Gesetz sieht hier keine Abweichungsmöglichkeit für den ländlichen Raum vor. Wir würden zum Beispiel in OWL noch mehr Probleme bekommen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz wäre also im Geiste des Föderalismus ein typischer Fall für ein Vermittlungsverfahren", sagt Laumann.
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