Leipzig - Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, sieht eine Enquetekommission des Bundestags als geeignetes Instrument an, um die Zeit der Corona-Pandemie aufzuarbeiten. Eine Kommission mit Sachverständigen sei geeigneter als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit "schneidenden Befugnissen", um Lehren aus der Pandemie-Zeit zu ziehen, sagte Korbmacher dem Podcast "Einspruch" der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Ein Bürgerrat, der sich aus repräsentativ nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgern zusammensetzt, sei zur Aufarbeitung ebenfalls das falsche Gremium, so Korbmacher. Seiner Ansicht nach sei es abzulehnen, "dass wir weitere Institutionen einführen, die demokratisch zweifelhaft legitimiert sind". Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den vergangenen beiden Jahren Regelungen in den Corona-Verordnungen von Bayern und Sachsen beanstandet.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts nahm außerdem zu der Frage Stellung, ob Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen zulässig wären. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den im Vergleich zum Vorjahr zurückgehenden Asylbewerberzahlen sind nach Ansicht von Korbmacher solche Zurückweisungen "vom Tatsächlichen her" gegenwärtig schwierig zu begründen. In den EU-Staaten Finnland und Polen gebe es hingegen eine andere Lage, da die Machthaber von Russland und Weißrussland an deren Grenzen systematisch Migranten in die EU einschleusten, so Korbmacher.
Ein Bürgerrat, der sich aus repräsentativ nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgern zusammensetzt, sei zur Aufarbeitung ebenfalls das falsche Gremium, so Korbmacher. Seiner Ansicht nach sei es abzulehnen, "dass wir weitere Institutionen einführen, die demokratisch zweifelhaft legitimiert sind". Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den vergangenen beiden Jahren Regelungen in den Corona-Verordnungen von Bayern und Sachsen beanstandet.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts nahm außerdem zu der Frage Stellung, ob Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen zulässig wären. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den im Vergleich zum Vorjahr zurückgehenden Asylbewerberzahlen sind nach Ansicht von Korbmacher solche Zurückweisungen "vom Tatsächlichen her" gegenwärtig schwierig zu begründen. In den EU-Staaten Finnland und Polen gebe es hingegen eine andere Lage, da die Machthaber von Russland und Weißrussland an deren Grenzen systematisch Migranten in die EU einschleusten, so Korbmacher.
© 2024 dts Nachrichtenagentur