Schrobenhausen - Die ordentliche Hauptversammlung der BAUER AG vom 19. September 2024 hat u. a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 23. September 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Ingolstadt (HRB 101375) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 183.398.343,74 ist nunmehr in 43.037.478 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt.
Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift, einer elektronischen Adresse und ihres Geburtsdatums sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen werden. Bei juristischen Personen werden die Firma, die Geschäftsanschrift, der eingetragene Sitz sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb u. a. zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von Namensaktien der BAUER AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
Der letzte Handelstag der Inhaberaktien der Gesellschaft ist der 20. November 2024. Laufende Handelsaufträge, die am 20. November 2024 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 21. November 2024 werden die Aktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A40ETC9 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt.
Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 22. November 2024 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft von der bisherigen ISIN DE0005168108 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft mit der neuen ISIN DE000A40ETC9 umgestellt.
Auf der Internetseite https://www.bauer.de/de/aktie sind weitere Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien zu finden.
Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift, einer elektronischen Adresse und ihres Geburtsdatums sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen werden. Bei juristischen Personen werden die Firma, die Geschäftsanschrift, der eingetragene Sitz sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb u. a. zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von Namensaktien der BAUER AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
Der letzte Handelstag der Inhaberaktien der Gesellschaft ist der 20. November 2024. Laufende Handelsaufträge, die am 20. November 2024 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 21. November 2024 werden die Aktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A40ETC9 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt.
Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 22. November 2024 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft von der bisherigen ISIN DE0005168108 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft mit der neuen ISIN DE000A40ETC9 umgestellt.
Auf der Internetseite https://www.bauer.de/de/aktie sind weitere Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien zu finden.
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