Der Bundesgerichtshof hat erneut eine Entscheidung zum Bankrecht getroffen: Gebühren, die aufgrund einer unwirksamen Klausel zur Zustimmung durch Schweigen erhoben wurden, müssen von der Bank an den Kunden zurückgezahlt werden. Drei Jahre Zahlung spielen dabei keine Rolle. Der für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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