Zürich (ots) -
Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre fordert in einer Motion, dass Trinkgelder im Gastgewerbe abgabenfrei sein sollen. Der Vorstoss schafft Rechtssicherheit und konkretisiert die seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Es ist zu bedauern, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
"Die Motion "Keine Versteuerung von Trinkgeldern" (24.4202) des Mitte-Nationalrates Vincent Maitre beseitigt aktuelle Unschärfen bezüglich der Trinkgeldpraxis im Gastgewerbe. Dies wäre zum Nutzen von Behörden, Betrieben, Mitarbeitenden und Treuhändern gleichermassen", betont Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse. Der Bundesrat will die grosse Chance leider nicht nutzen, welche die Motion eröffnet. In seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme begründet der Bundesrat, dass er allein für die Gastronomie und Hotellerie keine sachgerechte Regelung möchte, da dies angeblich zu Rechtsunsicherheit führen würde.
Motion schafft Klarheit
Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Da das Trinkgeld monatlich variiert, besteht aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit. Im Gegensatz zum vertraglich vereinbarten Lohn ist Trinkgeld nicht vorhersehbar. Eine Überprüfung der Abgabepflicht und -höhe ist mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand verbunden und erschwert die finanzielle Planung der Mitarbeitenden. Zudem kann es Ungerechtigkeiten geben. Wer einen höheren Grundlohn hat, wird eher von der Abgabepflicht verschont. Ebenso schwierig gestaltet sich die Umsetzung. Arbeitgebenden ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe der erhaltenen Trinkgelder zu ermitteln, ohne die Mitarbeitenden in unangemessener - völlig praxisferner - Weise zu kontrollieren. Ein solches Kontrollregime würde eine Misstrauenskultur in den Betrieben schaffen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern belasten.
Seit 1974 regelt der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), dass Trinkgelder im Schweizer Gastgewerbe im Preis und im Lohn enthalten sind. Trotzdem geben Gäste häufig zusätzliches Trinkgeld als freiwillige Anerkennung für die erbrachte Leistung. In der Regel fallen darauf keine Sozialabgaben und Steuern an.
"Entscheidend ist, dass die Branche faire und angemessene Löhne bezahlt, wie sie der L-GAV vorsieht", konstatiert Beat Imhof. "Trinkgelder, die stark von Standort, Betrieb und Gast abhängen, dürfen nicht über Umwege ins Lohnsystem gelangen. Sie sollen eine freiwillige Anerkennung der Gäste bleiben." GastroSuisse spricht sich mit Nachdruck dafür ein, dass Trinkgelder auch künftig nicht zu besteuern sind und die soziale Sicherheit der Angestellten durch faire, verlässliche Löhne gewährleistet bleibt.
Kontakt:
GastroSuisse
Patrik Hasler-Olbrych
Leiter Kommunikation
Telefon 044 377 53 53
communication@gastrosuisse.ch
Original-Content von: GastroSuisse, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100007695/100926039
Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre fordert in einer Motion, dass Trinkgelder im Gastgewerbe abgabenfrei sein sollen. Der Vorstoss schafft Rechtssicherheit und konkretisiert die seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Es ist zu bedauern, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
"Die Motion "Keine Versteuerung von Trinkgeldern" (24.4202) des Mitte-Nationalrates Vincent Maitre beseitigt aktuelle Unschärfen bezüglich der Trinkgeldpraxis im Gastgewerbe. Dies wäre zum Nutzen von Behörden, Betrieben, Mitarbeitenden und Treuhändern gleichermassen", betont Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse. Der Bundesrat will die grosse Chance leider nicht nutzen, welche die Motion eröffnet. In seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme begründet der Bundesrat, dass er allein für die Gastronomie und Hotellerie keine sachgerechte Regelung möchte, da dies angeblich zu Rechtsunsicherheit führen würde.
Motion schafft Klarheit
Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Da das Trinkgeld monatlich variiert, besteht aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit. Im Gegensatz zum vertraglich vereinbarten Lohn ist Trinkgeld nicht vorhersehbar. Eine Überprüfung der Abgabepflicht und -höhe ist mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand verbunden und erschwert die finanzielle Planung der Mitarbeitenden. Zudem kann es Ungerechtigkeiten geben. Wer einen höheren Grundlohn hat, wird eher von der Abgabepflicht verschont. Ebenso schwierig gestaltet sich die Umsetzung. Arbeitgebenden ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe der erhaltenen Trinkgelder zu ermitteln, ohne die Mitarbeitenden in unangemessener - völlig praxisferner - Weise zu kontrollieren. Ein solches Kontrollregime würde eine Misstrauenskultur in den Betrieben schaffen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern belasten.
Seit 1974 regelt der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), dass Trinkgelder im Schweizer Gastgewerbe im Preis und im Lohn enthalten sind. Trotzdem geben Gäste häufig zusätzliches Trinkgeld als freiwillige Anerkennung für die erbrachte Leistung. In der Regel fallen darauf keine Sozialabgaben und Steuern an.
"Entscheidend ist, dass die Branche faire und angemessene Löhne bezahlt, wie sie der L-GAV vorsieht", konstatiert Beat Imhof. "Trinkgelder, die stark von Standort, Betrieb und Gast abhängen, dürfen nicht über Umwege ins Lohnsystem gelangen. Sie sollen eine freiwillige Anerkennung der Gäste bleiben." GastroSuisse spricht sich mit Nachdruck dafür ein, dass Trinkgelder auch künftig nicht zu besteuern sind und die soziale Sicherheit der Angestellten durch faire, verlässliche Löhne gewährleistet bleibt.
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