Den Haag - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Demnach wurden zwei Einsprüche des Staates Israel von der zuständigen Vorverfahrenskammer des IStGH einstimmig zurückgewiesen. Der erste Antrag richtete sich gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation in den Palästinensergebieten, im zweiten Einspruch wurde gefordert, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt.
In Bezug auf den ersten Einspruch stellte die Kammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich sei, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben könne. Darüber hinaus sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Haftbefehle auszusetzen.
Netanjahu und Galant werden "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" vorgeworfen. Konkret geht es demnach um "das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung" sowie "Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen". Man habe auch "hinreichende Gründe" für die Annahme gefunden, dass beide als zivile Vorgesetzte für "das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung" strafrechtlich verantwortlich seien, hieß es weiter.
Darüber hinaus erließ der Gerichtshof auch einen Haftbefehl gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif, der aber bereits im Juli bei einem israelischen Luftangriff getötet wurde. Da die Anklagebehörde "weiterhin Informationen über seinen gemeldeten Tod sammeln" wolle, sei der Antrag auf einen Haftbefehl nicht zurückgezogen worden, hieß es. Die Anträge auf Haftbefehle für die beiden ebenfalls getöteten Hamas-Anführer Ismail Haniyya und Yahya Sinwar wurden dagegen zurückgenommen.
Demnach wurden zwei Einsprüche des Staates Israel von der zuständigen Vorverfahrenskammer des IStGH einstimmig zurückgewiesen. Der erste Antrag richtete sich gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation in den Palästinensergebieten, im zweiten Einspruch wurde gefordert, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt.
In Bezug auf den ersten Einspruch stellte die Kammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich sei, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben könne. Darüber hinaus sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Haftbefehle auszusetzen.
Netanjahu und Galant werden "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" vorgeworfen. Konkret geht es demnach um "das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung" sowie "Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen". Man habe auch "hinreichende Gründe" für die Annahme gefunden, dass beide als zivile Vorgesetzte für "das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung" strafrechtlich verantwortlich seien, hieß es weiter.
Darüber hinaus erließ der Gerichtshof auch einen Haftbefehl gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif, der aber bereits im Juli bei einem israelischen Luftangriff getötet wurde. Da die Anklagebehörde "weiterhin Informationen über seinen gemeldeten Tod sammeln" wolle, sei der Antrag auf einen Haftbefehl nicht zurückgezogen worden, hieß es. Die Anträge auf Haftbefehle für die beiden ebenfalls getöteten Hamas-Anführer Ismail Haniyya und Yahya Sinwar wurden dagegen zurückgenommen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur