Angesichts der drohenden Enteignung der Varta-Kleinaktionäre haben einige Anteilseigner dem Vernehmen nach unter der Führung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des angeschlagene Batteriekonzerns verstoße laut SdK gegen die Eigentumsgarantie. Nächste Woche steht zudem der nächste offizielle Termin auf der Agenda. AKTIONÄR-Leser wissen: Varta strauchelt bereits seit einiger ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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