Berlin (ots) -
Die Länder haben der Krankenhausreform mehrheitlich grünes Licht gegeben. Damit tritt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der eigentliche Reformprozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Zeit sollte für Korrekturen und Verbesserungen genutzt werden, meint der Marburger Bund.
"Die Krankenhausreform hat Licht und Schatten. Viele der angekündigten Ziele werden gar nicht oder nur zum Teil erreicht. Das liegt auch daran, wie der Reformprozess in den vergangenen zwei Jahren abgelaufen ist. Mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern hätte zweifellos die Chance eröffnet, praktikable Lösungen zu finden, die der notwendigen Versorgungssicherheit Rechnung tragen. Das jetzt vorliegende Ergebnis muss noch den Realitätstest bestehen. Offenkundige Defizite können, ja müssen dann in der neuen Legislaturperiode beseitigt und Bürokratie tatsächlich abgebaut werden. Darauf werden wir unser besonderes Augenmerk richten, wenn die neue Bundesregierung nach den Wahlen im nächsten Jahr ins Amt kommt", sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zur heutigen Billigung der Krankenhausreform im Bundesrat.
Auf der Habenseite sei zweifellos die in dem Gesetz verankerte Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen zu verbuchen. "Die Kosten von Tarifsteigerungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Krankenhausbeschäftigten werden den Kliniken rückwirkend für 2024 und in den Folgejahren voll refinanziert. Das ist ein großer Fortschritt, der den Krankenhäusern mehr finanziellen Spielraum für wertschätzende Tarifabschlüsse eröffnet. Für die kommunalen Arbeitgeber kann das nur bedeuten, in der Tarifrunde mit dem Marburger Bund endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und nicht länger einer Lösung des Tarifkonflikts entgegenzustehen", so Johna.
Mit der gesetzlichen Einführung einer ärztlichen Personalbemessung würden die Krankenhäuser zudem in die Lage versetzt, ihre Personalplanung an die Erfordernisse einer aufgabengerechten Patientenversorgung anzupassen. Der Marburger Bund begrüße daher ausdrücklich die vorgesehene wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments.
"Unsere größte Sorge aber ist, dass eine ausreichende Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten in Krisenfällen im Sinne einer dringend notwendigen Resilienzstrategie für das Gesundheitswesen durch den politisch gewollten Kapazitätsabbau nicht mehr gewährleistet ist."
Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel. (030) 746846-40
Mobiltel.: 0162 2112425
E-Mail: presse@marburger-bund.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/77282/5915061
Die Länder haben der Krankenhausreform mehrheitlich grünes Licht gegeben. Damit tritt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der eigentliche Reformprozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Zeit sollte für Korrekturen und Verbesserungen genutzt werden, meint der Marburger Bund.
"Die Krankenhausreform hat Licht und Schatten. Viele der angekündigten Ziele werden gar nicht oder nur zum Teil erreicht. Das liegt auch daran, wie der Reformprozess in den vergangenen zwei Jahren abgelaufen ist. Mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern hätte zweifellos die Chance eröffnet, praktikable Lösungen zu finden, die der notwendigen Versorgungssicherheit Rechnung tragen. Das jetzt vorliegende Ergebnis muss noch den Realitätstest bestehen. Offenkundige Defizite können, ja müssen dann in der neuen Legislaturperiode beseitigt und Bürokratie tatsächlich abgebaut werden. Darauf werden wir unser besonderes Augenmerk richten, wenn die neue Bundesregierung nach den Wahlen im nächsten Jahr ins Amt kommt", sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zur heutigen Billigung der Krankenhausreform im Bundesrat.
Auf der Habenseite sei zweifellos die in dem Gesetz verankerte Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen zu verbuchen. "Die Kosten von Tarifsteigerungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Krankenhausbeschäftigten werden den Kliniken rückwirkend für 2024 und in den Folgejahren voll refinanziert. Das ist ein großer Fortschritt, der den Krankenhäusern mehr finanziellen Spielraum für wertschätzende Tarifabschlüsse eröffnet. Für die kommunalen Arbeitgeber kann das nur bedeuten, in der Tarifrunde mit dem Marburger Bund endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und nicht länger einer Lösung des Tarifkonflikts entgegenzustehen", so Johna.
Mit der gesetzlichen Einführung einer ärztlichen Personalbemessung würden die Krankenhäuser zudem in die Lage versetzt, ihre Personalplanung an die Erfordernisse einer aufgabengerechten Patientenversorgung anzupassen. Der Marburger Bund begrüße daher ausdrücklich die vorgesehene wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments.
"Unsere größte Sorge aber ist, dass eine ausreichende Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten in Krisenfällen im Sinne einer dringend notwendigen Resilienzstrategie für das Gesundheitswesen durch den politisch gewollten Kapazitätsabbau nicht mehr gewährleistet ist."
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