Ein Urteil des BFH schafft Klarheit darüber, welche Kosten in die Berechnung der 1%-Regelung bei privater Nutzung eines Firmenwagens einbezogen werden können. Es schafft eine Abgrenzung zwischen pauschal erfassten Fahrzeugkosten und zusätzlichen Leistungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass nur solche Kosten, die ein Arbeitnehmer selbst für ein überlassenes Fahrzeug trägt, den geldwerten Vorteil mindern können, wenn diese hypothetisch auch als Teil des Vorteils angesehen würden, falls ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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