
"Die Haltung der Union zur Schuldenbremse ist unverändert", sagte Frei den Zeitungen der Mediengruppe Bayern für deren Dienstagausgaben. Er wies darauf hin, dass eine Änderung des Grundgesetzes auch nicht ausreichend wäre.
"Die Länder haben zum Teil Schuldenbremsen in ihren Landesverfassungen verankert. Eine einfache Änderung des Grundgesetzes wäre deshalb nicht ausreichend." Bei einer entsprechenden Reform müssten stattdessen teilweise auch die Landesverfassungen mit den nötigen Mehrheiten geändert werden.
© 2024 dts Nachrichtenagentur