Die BaFin geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt in Berufung, das ihre Allgemeinverfügung zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen aufgehoben hatte. Ziel der BaFin ist es, die Eingriffsbefugnisse im kollektiven Verbraucherschutz zu stärken. Die Finanzaufsicht BaFin legt Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frank-furt vom 23.10.2024 (Az: 7 K 548/22.F) ein. Das Gericht hatte die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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