Starke Vorstellung!
Rückblick
The Trade Desk beschäftigt sich mit der Bereitstellung einer Self-Service- und Cloud-basierten Plattform für den Anzeigenkauf. Damit können zum Beispiel Werbeagenturen digitale Werbekampagnen über verschiedene Werbeformate und -kanäle wie Display, Video, Audio, In-App, Native und Social auf einer Vielzahl von Geräten wie Computern, mobilen Geräten und vernetztem Fernsehen erstellen, verwalten und optimieren. Charttechnisch befindet sich die Aktie von The Trade Desk in einer intakten Aufwärtsbewegung.
The Trade Desk-Aktie: Chart vom 26.11.2024, Kürzel: TTD, Kurs: 131.65 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Die Aktie hat sich nach ihrem jüngsten Pullback zum EMA-50 wieder v-förmig erholt. Nach einer Konsolidierung könnte die nächste Swing-Bewegung starten.
Mögliches bärisches Szenario
Kann das Papier den Widerstand bei 132 USD nicht überwinden, wäre dies ein erstes Anzeichen von abnehmender Dynamik. Geht es auch noch unter die 20-Tagelinie, wäre dies ein weiteres Schwächezeichen.
Meinung
Der Markt für digitale Werbung hat im vergangenen Jahr einen geschätzten Umsatz von 680 Mrd. US-Dollar erwirtschaftet. Bis 2028 wird erwartet, dass die Größe dieses Marktes 965 Mrd. US-Dollar übersteigen wird. Auch in den folgenden Jahren ist weiteres Wachstum zu erwarten. The Trade Desk mischt in diesem Markt mit seiner Werbeplattform mit, um Kampagnen zu optimieren und das Zielgruppen-Targeting in Echtzeit mit Hilfe von Daten zu verbessern. Das Unternehmen nimmt größeren Konkurrenten wie Meta Platforms und Amazon mit Programmatic Advertising auf dem digitalen Werbemarkt Anteile weg.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 63.84 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 668.60 Mio. USD
- Meine Meinung zu The Trade Desk ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 26.11.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von