Bis zum 30. November sollten Anlagenbetreiber, die im kommenden Jahr ihren gesamten Stromertrag einspeisen wollen, dies ihrem Netzbetreiber schriftlich mitteilen. Die Clearingstelle EEG/KWKG hat einen "Rat zur Praxis für Solaranlagen mit Inanspruchnahme der Volleinspeisevergütung" veröffentlicht. Es sei derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob für die betreffenden Anlagen eine jährliche Meldung erforderlich ist, wonach für das jeweils kommende Jahr die Vergütung für den gesamten Stromertrag gemäß (je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme) Paragraph 100 Absatz 14 Satz 2 EEG 2021 beziehungsweise ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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