Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 26. November 2024 die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2025 genehmigt.
Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
Martin.Hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926230
Die Regierung hat am 26. November 2024 die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2025 genehmigt.
Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.
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