Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2024 die Abänderung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
In der Schweiz wurde am 5. November 2024 eine Änderung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, die gleichentags in Kraft trat. Diese Änderungen sollen in Liechtenstein nachvollzogen werden, damit es in Liechtenstein in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt daher zeitnah mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI.
Mit den neu aufgenommenen Substanzen soll ein Missbrauch von neuen synthetischen Stoffen als Betäubungsmittel bekämpft werden. Im internationalen Umfeld wurde mit diesen Substanzen ein Handel zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt bzw. kann damit gerechnet werden. Diese Substanzen müssen somit neu einer Kontrolle unterliegen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
Martin.Hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926229
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2024 die Abänderung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
In der Schweiz wurde am 5. November 2024 eine Änderung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, die gleichentags in Kraft trat. Diese Änderungen sollen in Liechtenstein nachvollzogen werden, damit es in Liechtenstein in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt daher zeitnah mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI.
Mit den neu aufgenommenen Substanzen soll ein Missbrauch von neuen synthetischen Stoffen als Betäubungsmittel bekämpft werden. Im internationalen Umfeld wurde mit diesen Substanzen ein Handel zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt bzw. kann damit gerechnet werden. Diese Substanzen müssen somit neu einer Kontrolle unterliegen.
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