Der Chef legt die Weihnachtsfeier in den Feierabend? Dafür gibt es doch bestimmt Überstunden, oder etwa nicht? Eine Juristin klärt auf, was die aktuelle Rechtslage dazu sagt. Weihnachtsfeiern und Sommerfeste - die einen lieben sie, andere hassen sie. Erstere freuen sich das ganze Jahr darauf, für Letztere fühlen sie sich jedes Mal wieder wie Pflichtveranstaltungen an. Dabei sind sie das keineswegs. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 t3n