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Blackrock - BLK: Vermögensverwalter mit Rücksetzer zum 20er-EMA!

… aber Vorsicht: Die Blackrock-Rallye könnte abrupt enden!

Wegen Kohle: Antitrust-Klage aus 11 Bundestaaten vor Bezirksgericht in Texas!

Blackrock (BLK) - ISIN US09290D1019

Rückblick: Wir sahen Anfang Juli ein Golden Cross und eine nachfolgende weitgehend am 20-Tagedurchschnitt ausgerichte Kursentwicklung bei der Blackrock-Aktie. Nach dem Pullback vom Allzeithoch zurück zur grünen Linie hat sich knapp unter dieser eine solide Unterstützungslinie formiert.

Blackrock-Aktie: Chart vom 27.11.2024, Kürzel: BLK Kurs: 1019.45 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Wünschenswert wäre vor dem Triggern eine noch eine etwas kürzere Tageskerze ungefähr in Höhe des Kursniveaus vom gestrigen Mittwoch. Kursziel im Rahmen eines Swingtrades könnte das Allzeithoch vom 11. November sein. Die nächsten Quartalszahlen gibt es am 10. Januar. Da es im Vorfeld größere Kursschwankungen geben könnte, sollten wir den Trade rechtzeitig schließen.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte die Unterstützungslinie brechen, ist Vorsicht angesagt. Charttechnisch wäre im Falle eines Abrutschens der 50er-EMA die nächste Anlaufstelle. Anlass könnte die von einigen US-Bundesstaaten angestrengte Antitrust-Klage sein - siehe unten.

Meinung:

Elf republikanisch geführte Bundesstaaten haben eine Sammelklage vor einem Bezirksgericht in Texas gegen die Finanzinvestoren Blackrock, Vanguard und State Street eingereicht. Diese wirft diesen Investmentfirmen vor, den Energiemarkt durch Klimainitiativen zu manipulieren und Verbraucherinteressen zu schädigen. Die Kläger argumentieren, dass die drei Vermögensverwalter, die zusammen über 26 Billionen USD verwalten, ihren Markteinfluss missbrauchen, um Kohleunternehmen zu Klimaschutzmaßnahmen zu zwingen. Die Klage betont, dass Marktkräfte - nicht Anlagestrategien - die Energiepreise bestimmen sollten. Konkret werfen die Staaten den Unternehmen vor, ihre Investitionen zu nutzen, um Aktionärsbeschlüsse zu beeinflussen, Investoren über ESG-Ziele zu täuschen und signifikante Beteiligungen an Kohleunternehmen zu haben. Zudem kritisieren sie die Mitgliedschaft dieser Firmen in Klimaschutz-Initiativen. Die Klage fordert zivile Strafen und könnte sich auf Milliarden von Dollar belaufen. Der texanische Generalstaatsanwalt bezeichnet die Firmen als "Investitionskartell", das gemeinsam gegen Kohleunternehmen vorgehe. Die Kläger sehen einen systematischen Druck auf den Energiesektor. Sie argumentieren, dass die Vermögensverwalter durch ihre Klimastrategien den Wettbewerb untergraben und letztendlich die Verbraucher mit höheren Energiekosten belasten.

Fazit: Auch wenn die Grobrichtung im Chart stimmt und die fundamentalen Zahlen passen, könnte es zu Rückschlägen im Chart kommen. Für Klimaschützer mag die Klage bizarr klingen, Trader sollten diese aber bei ihren Überlegungen im Hinterkopf haben.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Marktkapitalisierung: 156.81 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 733.34 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Blackrock ist neutral.
  • Quellennachweis: https://www.investmentnews.com/esg/blackrock-vanguard-and-state-street-sued-in-republican-anti-esg-action/258395
  • Veröffentlichungsdatum: 28.11.2024
  • Autor: Thomas Canali

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

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