Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in zwei Fällen geurteilt, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt und hat daher den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt. Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer "Golzheimer Siedlung" hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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