Lichtblick ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert, die es gemeinsam mit 21 weiteren Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen eingereicht hatte. Die Richter hielten den Eingriff aufgrund der besonderen Ausnahmesituation für gerechtfertigt. Nach dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs schossen die Strompreise durch die Decke. Während sich Endkunden steigenden Preisen gegenübersahen, konnten sich Betreiber von Kraftwerken aller Art über zusätzliche Einnahmen freuen. Die Bundesregierung ersann daraufhin eine komplizierte Regelung für eine Erlösabschöpfung, um sich einen Teil ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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