
Die Bundesverfassungsrichter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Für die Wahl Seegmüllers ist der Bundestag zuständig, der Union steht turnusgemäß das Vorschlagsrecht zu. Es wird damit gerechnet, dass die Richterwahl noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl erfolgt.
© 2024 dts Nachrichtenagentur