Das Gericht erließ zwei Grundsatzurteile: eines für eine Photovoltaik-Anlage auf einem Wohnhaus in der denkmalgeschützten "Golzheimer Siedlung" in Düsseldorf und eines für ein ehemaliges Schulgebäude in Siegen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch gleich zwei Urteile in Sachen "Photovoltaik und Denkmalschutz" gefällt. In beiden Fällen fiel die Entscheidung zugunsten der Solarstromnutzung aus. Das Gericht verwies hierbei darauf, "dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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