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Meta Platforms: Trotz des Wegfalls junger Nutzer weiter aufwärts?

Finanznachrichten News

Jetzt müssen die Bullen am Ball bleiben!

Rückblick

Von Juli bis September konnte das Papier des Sozial-Media-Giganten stark zulegen. Danach folgte eine Seitwärtsbewegung und die Notierungen fielen unter den EMA-50. In den letzten Tagen konnte sich die Aktie erholen und diesen wichtigen gleitenden Durchschnitt zurückerobern.

Meta Platforms-Aktie: Chart vom 27.11.2024, Kürzel: META, Kurs: 569.81 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit Kursen über 578 USD würde die Aktie weitere Stärke zeigen. Der zunehmenden Dynamik könnte man auf der Long-Seite folgen.

Mögliches bärisches Szenario

Solange sich die Aktie über der 50-Tagelinie halten kann, bleiben die Bullen am Ball. Kurse unter 564 USD würden Anzeichen von Schwäche signalisieren.

Meinung

In Australien wurde das Social-Media-Gesetz abgesegnet. Dies beinhaltet ein Verbot für unter-16-Jährige. Trotz dieses Einschnittes, welchen auch andere Länder beschließen könnten, hält sich die Meta-Aktie gut. Im Sommer machte der Social-Media-Konzern mit der Einführung einer Dividende auf sich aufmerksam. Diese Maßnahme wurde von den Anlegern als Kapitaldisziplin und Vertrauen in die Nachhaltigkeit der Erträge gewertet. Für den Technologiegiganten sind Ausschüttungen auch eine Möglichkeit, seine Anlegerbasis über wachstumsorientierte Investoren hinaus zu erweitern. Diese Strategieänderung könnte dem Gegenwind durch den Wegfall junger Nutzer entgegenwirken.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.44 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 7.06 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Meta Plattforms ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 28.11.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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