Bern (ots) -
Parteien: X. c. "St. Galler Tagblatt"
Themen: Wahrheit / Quellenbearbeitung / Anhörungsrecht / Identifikation
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Das "St. Galler Tagblatt" berichtete über eine Schulsportanlage, die in der Gemeinde Eggersriet gebaut werden soll. Der Standort des Neubaus ist umstritten. Im Artikel wurde ein anonymes Flugblatt zitiert, das die verantwortlichen Gemeindebehörden scharf kritisierte. Die Kritik galt besonders dem Gemeindepräsidenten und dessen Stellvertreter. Auch der Sohn des Gemeindepräsidenten wurde erwähnt, der als "Gemeinderatsschreiber Bau und Umwelt" am Bauprojekt beteiligt ist. Im Flugblatt hiess es, die Involvierten verstünden nichts vom Baufach - wörtlich: "Alles keine Baufachleute. Vater, Sohn, Freund". Der betreffende Gemeinderatsschreiber beschwerte sich beim Presserat über den Artikel. Dass er "nicht vom Baufach" sei, sei falsch, er verfüge über entsprechende Ausbildungen.
Der Journalismuskodex erlaubt es nicht, "anonyme Anschuldigungen" zu verbreiten. Im konkreten Fall kursierte das anonyme Schreiben jedoch bereits in der Gemeinde. Es durfte deshalb im Bericht darauf eingegangen werden. Allerdings hätten die anonymen Vorwürfe vor der Publikation verifiziert werden müssen. Das war nicht der Fall, was der Presserat rügt. Hätte die Journalistin den Gemeindeschreiber vor der Publikation angehört - da es ja auch ein schwerer Vorwurf ist, dass er in seiner Funktion nichts vom Bauen verstehe - hätte der Fehler vermieden werden können.
https://presserat.ch/complaints/41_2024/
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Das "St. Galler Tagblatt" berichtete über eine Schulsportanlage, die in der Gemeinde Eggersriet gebaut werden soll. Der Standort des Neubaus ist umstritten. Im Artikel wurde ein anonymes Flugblatt zitiert, das die verantwortlichen Gemeindebehörden scharf kritisierte. Die Kritik galt besonders dem Gemeindepräsidenten und dessen Stellvertreter. Auch der Sohn des Gemeindepräsidenten wurde erwähnt, der als "Gemeinderatsschreiber Bau und Umwelt" am Bauprojekt beteiligt ist. Im Flugblatt hiess es, die Involvierten verstünden nichts vom Baufach - wörtlich: "Alles keine Baufachleute. Vater, Sohn, Freund". Der betreffende Gemeinderatsschreiber beschwerte sich beim Presserat über den Artikel. Dass er "nicht vom Baufach" sei, sei falsch, er verfüge über entsprechende Ausbildungen.
Der Journalismuskodex erlaubt es nicht, "anonyme Anschuldigungen" zu verbreiten. Im konkreten Fall kursierte das anonyme Schreiben jedoch bereits in der Gemeinde. Es durfte deshalb im Bericht darauf eingegangen werden. Allerdings hätten die anonymen Vorwürfe vor der Publikation verifiziert werden müssen. Das war nicht der Fall, was der Presserat rügt. Hätte die Journalistin den Gemeindeschreiber vor der Publikation angehört - da es ja auch ein schwerer Vorwurf ist, dass er in seiner Funktion nichts vom Bauen verstehe - hätte der Fehler vermieden werden können.
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