Das OLG Naumburg hat die Berufung eines Versicherungsnehmers zurückgewiesen, der nach einem Brandschaden Entschädigung vom Versicherer forderte. Der Kläger habe arglistig falsche Angaben gemacht, um die Versicherungsleistung zu erwirken, urteilte das Gericht. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat mit Urteil vom 16.05.2024 (Az. 4 U 126/23) die Berufung eines Versicherungsnehmers gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts (LG) Magdeburg zurückgewiesen. Im Streit stand die Zahlung einer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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