Berlin - Das Bundesverkehrsministerium unter Leitung von Volker Wissing (parteilos, ehemals FDP) hat eine Ausschreibung für rund 130 unbewirtschaftete Rastanlagen an den Autobahnen durchgeführt, bei der eine neue Bezahlmethode von den Ladesäulenbetreibern angeboten werden muss. Das berichtet der "Spiegel".
Dazu müssen Nutzer keine Verträge mit Ladesäulenbetreibern abschließen, sondern sie zahlen über die Stromrechnung ihrer Wohnung oder Firma. Verfügt der Nutzer etwa über eine Photovoltaikanlage, wird die eingespeiste Elektrizität mit dem geladenen Strom verrechnet. Dieses sogenannte "Durchleitungsverfahren" soll bald in großem Stil für das Laden von Elektro-Lkw möglich sein. Mitte November lief der Anmeldetermin für die Energiefirmen ab, 29 wollen mitmachen.
Doch gegen die Technik regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereitet eine Stellungnahme an das Ministerium vor. Darin heißt es dem Bericht zufolge unter anderem, die Ausschreibung riskiere, "dass nicht unmittelbar reibungslos funktionierende Abrechnungsmodelle eingesetzt werden". Das neue Angebot werde die Inbetriebnahme verzögern, warnte der BDEW. Auch sei nicht ausgemacht, dass die Methode "zu günstigeren Ladestrompreisen" führen würde.
Kritik an der Haltung des BDEW kommt von Firmen, die die Software für die Durchleitung anbieten. "Das Modell funktioniert reibungslos, und es gibt zusätzlich noch mehr als genug Zeit, etwaige Details auszubügeln", erklärte Knut Hechtfischer von der Firma "Decarbon1ze". Sein Unternehmen hat einen ersten Testlauf mit Netzbetreiber "50 Hertz" und dem Stromanbieter "Lichtblick" absolviert. Im Regelbetrieb können die Mitarbeitenden eines Berliner Unternehmens seit dieser Woche mit dem Durchleitungsmodell an Ladesäulen von "Lichtblick" aufladen.
Die Bezahlmethode könnte Spediteure anreizen, auf Elektrobetrieb umzustellen, so Hechtfischer. Auch E-Auto-Fahrer mit Photovoltaikanlage sollen bald profitieren. Es könnte helfen, die hohen Kosten für Strom an öffentlichen Ladesäulen zu senken, erklärte Hechtfischer. Die Bundesnetzagentur unterstützt die neue Technik.
Dazu müssen Nutzer keine Verträge mit Ladesäulenbetreibern abschließen, sondern sie zahlen über die Stromrechnung ihrer Wohnung oder Firma. Verfügt der Nutzer etwa über eine Photovoltaikanlage, wird die eingespeiste Elektrizität mit dem geladenen Strom verrechnet. Dieses sogenannte "Durchleitungsverfahren" soll bald in großem Stil für das Laden von Elektro-Lkw möglich sein. Mitte November lief der Anmeldetermin für die Energiefirmen ab, 29 wollen mitmachen.
Doch gegen die Technik regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereitet eine Stellungnahme an das Ministerium vor. Darin heißt es dem Bericht zufolge unter anderem, die Ausschreibung riskiere, "dass nicht unmittelbar reibungslos funktionierende Abrechnungsmodelle eingesetzt werden". Das neue Angebot werde die Inbetriebnahme verzögern, warnte der BDEW. Auch sei nicht ausgemacht, dass die Methode "zu günstigeren Ladestrompreisen" führen würde.
Kritik an der Haltung des BDEW kommt von Firmen, die die Software für die Durchleitung anbieten. "Das Modell funktioniert reibungslos, und es gibt zusätzlich noch mehr als genug Zeit, etwaige Details auszubügeln", erklärte Knut Hechtfischer von der Firma "Decarbon1ze". Sein Unternehmen hat einen ersten Testlauf mit Netzbetreiber "50 Hertz" und dem Stromanbieter "Lichtblick" absolviert. Im Regelbetrieb können die Mitarbeitenden eines Berliner Unternehmens seit dieser Woche mit dem Durchleitungsmodell an Ladesäulen von "Lichtblick" aufladen.
Die Bezahlmethode könnte Spediteure anreizen, auf Elektrobetrieb umzustellen, so Hechtfischer. Auch E-Auto-Fahrer mit Photovoltaikanlage sollen bald profitieren. Es könnte helfen, die hohen Kosten für Strom an öffentlichen Ladesäulen zu senken, erklärte Hechtfischer. Die Bundesnetzagentur unterstützt die neue Technik.
© 2024 dts Nachrichtenagentur