Vernier/Ostermundigen (ots) -
1985 wurde die Autobahnvignette in der Schweiz eingeführt. In ihren Anfängen kostete sie noch 30 Franken. Dieses Jahr konnten die Fahrzeugführenden erstmals zwischen Klebevignette oder der E-Vignette wählen. Wer ab 1. Februar 2025 ohne Vignette auf Nationalstrassen unterwegs ist, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen.
Zum Jahreswechsel wird die Autobahnvignette wieder ein Thema. 2025 feiert sie ihr 40-Jahr-Jubiläum, wurde sie doch für Autofahrerinnen und -fahrer für die Nutzung der Nationalstrassen im Jahr 1985 obligatorisch. Der Preis betrug in den ersten Jahren 30 Franken. Nach ihrer Einführung in der Schweiz wurde dieses Abgabesystem in verschiedenen europäischen Ländern kopiert. Zehn Jahre später wurde der Preis 1995 auf 40 Franken erhöht. Eine Erhöhung auf 100 Franken lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung 2013 jedoch ab. Im August 2023 wurde die elektronische Vignette eingeführt, und Fahrzeugführende konnten erstmals zwischen der Klebevignette oder der digitalen Variante wählen. Die Erträge aus dem Vignettenverkauf kommen ausschliesslich dem Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Nationalstrassen zugute.
35 Prozent digital
Gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG hat sich die E-Vignette in ihrem ersten Jahr schon gut etabliert. Per Ende November entfielen von den etwa 11 Millionen verkauften Vignetten rund 35 Prozent auf die digitale Variante. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert. Unverändert bleibt auch die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, werden mit 200 Franken gebüsst.
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder, denn die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann. Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal "Via" unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis.
Vorgaben für die Klebevignette unverändert
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
pressetcs.ch | flickr.com
Original-Content von: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000091/100926339
1985 wurde die Autobahnvignette in der Schweiz eingeführt. In ihren Anfängen kostete sie noch 30 Franken. Dieses Jahr konnten die Fahrzeugführenden erstmals zwischen Klebevignette oder der E-Vignette wählen. Wer ab 1. Februar 2025 ohne Vignette auf Nationalstrassen unterwegs ist, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen.
Zum Jahreswechsel wird die Autobahnvignette wieder ein Thema. 2025 feiert sie ihr 40-Jahr-Jubiläum, wurde sie doch für Autofahrerinnen und -fahrer für die Nutzung der Nationalstrassen im Jahr 1985 obligatorisch. Der Preis betrug in den ersten Jahren 30 Franken. Nach ihrer Einführung in der Schweiz wurde dieses Abgabesystem in verschiedenen europäischen Ländern kopiert. Zehn Jahre später wurde der Preis 1995 auf 40 Franken erhöht. Eine Erhöhung auf 100 Franken lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung 2013 jedoch ab. Im August 2023 wurde die elektronische Vignette eingeführt, und Fahrzeugführende konnten erstmals zwischen der Klebevignette oder der digitalen Variante wählen. Die Erträge aus dem Vignettenverkauf kommen ausschliesslich dem Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Nationalstrassen zugute.
35 Prozent digital
Gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG hat sich die E-Vignette in ihrem ersten Jahr schon gut etabliert. Per Ende November entfielen von den etwa 11 Millionen verkauften Vignetten rund 35 Prozent auf die digitale Variante. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert. Unverändert bleibt auch die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, werden mit 200 Franken gebüsst.
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder, denn die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann. Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal "Via" unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis.
Vorgaben für die Klebevignette unverändert
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
pressetcs.ch | flickr.com
Original-Content von: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000091/100926339
© 2024 news aktuell-CH