Traden & Investieren mit mit US-Industrie-Aktien
Der Industriesektor in den USA bietet Anlegern interessante Investitionsmöglichkeiten, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen in diesem Sektor, wie beispielsweise Hersteller von Industriemaschinen, Luft- und Raumfahrtunternehmen sowie Industriedienstleister, profitieren aktuell von mehreren positiven Entwicklungen. Die US-Konjunktur läuft stabil und bei der jüngsten Rallye nach den US-Wahlen zeigten Aktien des Industrieaktien eine gute Performance.
Eine Überlegung ist, dass der Sektor von Donald Trumps Ankündigung, die Zölle auf Importe zu erhöhen zu wollen, profitieren könnte. Schließlich ist eine gängige Interpretation seines Wahlsieges, dass seine Stimmengewinne vor allem der weißen Mittelschicht zu verdanken sind, die sich als Opfer des Abbaus von Industriearbeitsplätzen sieht. Jahrzehntelang hatte die Globalisierung dazu geführt, dass Unternehmen Jobs in Länder mit geringerem Lohnniveau und niedrigen Arbeits- und Umweltstandards verlagerten. Zölle, so die Argumentation der Trump-Fans, könnten nun dazu beitragen, die US-Industrie wieder zu stärken.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die erwarteten Maßnahmen auf die US-Konjunktur und den Industriesektor auswirken. Schließlich ist auch mit einer Reihe negativer Effekte zu rechnen. Zölle steigern direkt das Preisniveau bei vielen Waren, was ein Widerspruch zum Wahlversprechen, die Inflation senken zu wollen, ist. Als Reaktion auf mögliche US-Zölle entwickeln andere Nationen ihrerseits Gegenzölle auf amerikanische Exportprodukte, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit US-amerikanischer Unternehmen auf internationalen Märkten beeinträchtigt. Insbesondere China entwickelt - etwa im Rahmen der BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) alternative Handelsrouten und -partnerschaften, die die globale Wirtschaftsarchitektur herausfordern.
General Aerospace (GE) - ISIN US3696041033
GE Aerospace umfasst die ehemalige Luftfahrtsparte des ehemaligen General-Electric-Konzerns. Die Einzelteile arbeiten nun deutlich effizienter als zuvor im Konglomerat, woraus ein satter Gewinn im Jahr 2023 resultiert. Hinzu beleben die Wiederaufnahme der Luftfahrt nach der Pandemie sowie die Aufrüstung westlicher Staaten das Geschäft. Im Chart sehen wir ein 6-Monatsplus von etwa 9.5 Prozent. Die Stabilisierung des Kurses oberhalb der gleitenden Durchschnitte könnte in Kürze schöne Einstiegsgelegenheiten liefern.
Caterpillar Inc. (CAT) - ISIN US1491231015
Der Baumaschinenkonzern profitiert von der stabilen US-Konjunktur und lieferte das dritte Jahr in Folge einen Rekordgewinn. Der Kursgewinn der letzten sechs Monate liegt bei 19 Prozent. Für Long-Einstiege wäre ein kleiner Rücksetzer ideal.
Union Pacific Corporation (UNP) - ISIN US9078181081
Auch das Eisenbahnunternehmen gehört zum Sektor und profitiert von der guten US-Binnenkonjunktur. Der Gewinn des Jahres 2023 lag rund 7 Prozent unter dem Rekord des Vorjahres. Das Kursplus der vergangenen sechs Monate liegt bei 5.5 Prozent. Charttechnisch interessant ist der derzeit laufende Rücksetzer in Kombination mit dem sich gerade formierenden Golden Cross.
Deere & Company (DE) - ISIN US2441991054
Auch beim Landmaschinenhersteller lag das 2023er-Ergebnis unter dem des Vorjahres. Bei den letzten Quartalszahlen gab es jedoch eine positive Überraschung, so dass der Kurs nach oben schnellte. Im Halbjahresvergleich sehen wir ein Kursplus von 24 Prozent. Für Neueinstiege sollten wir abwarten, bis der Abstand zum 50er-EMA wieder etwas geringer ist.
Honeywell International Inc. (HON) - ISIN US4385161066
Die Honeywell-Aktie sieht mit dem Kursplus von 14 Prozent und der starken Kerze vom Freitag ebenfalls sehr bullisch aus. Zum Portfolio gehören unter anderem Rüstungstechnik, Urankonversion und Gebäudeautomation. 2023 endete mit einer Gewinnsteigerung von über 16 Prozent. Die Aktie des Mischkonzerns bleibt ein interessanter Kandidat für die Wachtlist.
Tagescharts vom 29.11.2024, Quelle: TWS
Autor: Thomas Canali
Veröffentlichungsdatum: 02.12.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von