Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude dürfen Solaranlagen anbringen, sofern keine besonderen Gründe des Denkmalschutzes dagegen sprechen. Ein Gericht hat entschieden, dass in der Abwägung das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien regelmäßig überwiegt. Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie haben einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in zwei Grundsatzurteilen entschieden und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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