Steuertipps: Betreiber älterer Photovoltaik-Anlagen erhalten neben der Einspeisevergütung auch eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom. Doch beim umsatzsteuerlichen Wechsel zur Kleinunternehmerregelung überweist der Netzbetreiber plötzlich zu wenig Geld. Jetzt korrigiert das Bundesfinanzministerium die ursächliche Verwaltungsvorschrift. Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche noch vor dem Jahreswechsel sichern. Wenn der Gesetzgeber die Förderbedingungen des EEGs beschließt, macht er sich über die steuerlichen Auswirkungen erst einmal wenig Gedanken. So auch als er ins EEG 2009 eine Vergütung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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