Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind ab 2025 E-Rechnungen verpflichtend. Die Regelungen dazu wurden mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Unternehmen müssen daher ab 2025 technisch E-Rechnungen empfangen können. Wie die Umsetzung gelingt, erläutert ein Steuerexperte. Ein Artikel von Dominik Berka, Rechtsanwalt und Steuerberater bei GSK STOCKMANNNach den derzeit geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen muss ein Unternehmer für die von ihm an einen anderen Unternehmer erbrachten Leistungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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