Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Dezember 2024, das Vorprojekt betreffend die Spurbewirtschaftung auf der Rheinbrücke beim Rheinübergang Vaduz-Sevelen zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung beim schweizerischen Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen freigegeben.
Das Projekt sieht eine automatisierte Spurbewirtschaftung auf der Rheinbrücke vor. Im Rahmen dieser Spurbewirtschaftung soll eine wechselseitige Verkehrsführung auf der Mittelspur der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen sowie eine Mehrspurigkeit von der Rheinstrasse über die Zollstrasse bis zur Wuhrstrasse realisiert werden.
Derzeit wird die mittlere Fahrspur auf der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen dauerhaft als zweite Fahrspur von Sevelen in Richtung Vaduz betrieben. Dies führt aufgrund der starken verkehrlichen Belastung in der Abendspitze in Richtung Schweiz zu Problemen und Rückstau in Liechtenstein. Ziel des Projektes ist es, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur durch Bewirtschaftung der Fahrspuren intelligent zu nützen. Durch die verkehrsleitenden Massnahmen kann die bestehende Infrastruktur der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bestmöglich ausgenützt werden und der Neubau einer vierspurigen Rheinbrücke kann dadurch hinausgezögert werden.
Konkret sieht das Projekt auf Liechtensteiner Seite einen Strassen- und Werkleitungsausbau von der Rheinbrücke über den Knoten der alten Holzrheinbrücke bis in die Zollstrasse Höhe Felbaweg vor. Die Spurausbauten sind notwendig, um alle Verkehrsbeziehungen weiterhin zu ermöglichen und um den Verkehr je nach Betriebsmodus auf die richtigen Fahrspuren zu leiten. Für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sind entsprechend lange Verflechtungsstrecken zu gewährleisten.
Im Bereich der Zollstrasse/Rheindamm soll auf dem ehemaligen Wille Areal das neue Landesspital errichtet werden. Die für die Spurerweiterung erforderliche Schüttung muss koordiniert mit der Realisierung des Neubaus des Landesspitals erfolgen. Zudem gilt es, diesen Abschnitt des Rheins bezüglich Hochwassersicherheit zu ertüchtigen. Gemeinsam mit dem Amt für Bevölkerungsschutz wird dazu dieser Bereich des Rheindammes saniert, um den Hochwasserschutz zu verbessern.
Bei der Rheinbrücke Vaduz ist eine neue Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen geplant und der Landtag wird im Dezember-Landtag über den dafür notwendigen Verpflichtungskredit zur Realisierung dieser Verbindungsstrasse entscheiden. Das Projekt der Spurbewirtschaftung der Rheinbrücke und die neue Verbindungsstrasse sind aufeinander abgestimmt. Der Bereich des Knotens bei der Rheinbrücke wird so ausgelegt, dass beide Projekte unabhängig voneinander realisiert werden können.
Die Anpassungen auf der Schweizer Seite betreffen lokale Verbreiterungen im Bereich des Knotens auf dem Rheindamm. Dabei werden die Fahrspuren verbreitert und für das Verkehrsregime zur Spurbewirtschaftung der Mittelspur optimiert. Zentrale Elemente sind auf beiden Seiten die Überkopfsignale für die Anzeigen der offenen und gesperrten Fahrbahnen. Deren Steuerung erfordert umfangreiche Rohranlagen für Strom- und Kommunikationsleitungen sowie einen Raum für die technischen Anlagen.
Im Zuge der Ausarbeitung des Vorprojekts durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation wurde das Bauvorhaben mit den zuständigen schweizerischen Stellen abgestimmt. Nun soll das Vorprojekt dem ASTRA und dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen offiziell zur Vernehmlassung zugestellt werden. Nach positiver Rückmeldung erfolgt eine Weiterbearbeitung des Projektes.
Nach aktuellem Planungsstand kann nach Abschluss der nun startenden Vernehmlassung dem Landtag im Jahr 2025 ein Bericht und Antrag betreffend einen Verpflichtungskredit zur Realisierung des Projekts Wechselspur auf der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sollte der Landtag im Jahr 2025 den entsprechenden Verpflichtungskredit bewilligen, dann könnte die Realisierung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen. Gemäss diesem zeitlichen Fahrplan würde die neue Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen dannzumal im Jahr 2028 in Betrieb genommen, wenn die Wechselspur auf der Rheinbrücke bereits realisiert wäre.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926506
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Dezember 2024, das Vorprojekt betreffend die Spurbewirtschaftung auf der Rheinbrücke beim Rheinübergang Vaduz-Sevelen zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung beim schweizerischen Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen freigegeben.
Das Projekt sieht eine automatisierte Spurbewirtschaftung auf der Rheinbrücke vor. Im Rahmen dieser Spurbewirtschaftung soll eine wechselseitige Verkehrsführung auf der Mittelspur der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen sowie eine Mehrspurigkeit von der Rheinstrasse über die Zollstrasse bis zur Wuhrstrasse realisiert werden.
Derzeit wird die mittlere Fahrspur auf der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen dauerhaft als zweite Fahrspur von Sevelen in Richtung Vaduz betrieben. Dies führt aufgrund der starken verkehrlichen Belastung in der Abendspitze in Richtung Schweiz zu Problemen und Rückstau in Liechtenstein. Ziel des Projektes ist es, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur durch Bewirtschaftung der Fahrspuren intelligent zu nützen. Durch die verkehrsleitenden Massnahmen kann die bestehende Infrastruktur der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bestmöglich ausgenützt werden und der Neubau einer vierspurigen Rheinbrücke kann dadurch hinausgezögert werden.
Konkret sieht das Projekt auf Liechtensteiner Seite einen Strassen- und Werkleitungsausbau von der Rheinbrücke über den Knoten der alten Holzrheinbrücke bis in die Zollstrasse Höhe Felbaweg vor. Die Spurausbauten sind notwendig, um alle Verkehrsbeziehungen weiterhin zu ermöglichen und um den Verkehr je nach Betriebsmodus auf die richtigen Fahrspuren zu leiten. Für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sind entsprechend lange Verflechtungsstrecken zu gewährleisten.
Im Bereich der Zollstrasse/Rheindamm soll auf dem ehemaligen Wille Areal das neue Landesspital errichtet werden. Die für die Spurerweiterung erforderliche Schüttung muss koordiniert mit der Realisierung des Neubaus des Landesspitals erfolgen. Zudem gilt es, diesen Abschnitt des Rheins bezüglich Hochwassersicherheit zu ertüchtigen. Gemeinsam mit dem Amt für Bevölkerungsschutz wird dazu dieser Bereich des Rheindammes saniert, um den Hochwasserschutz zu verbessern.
Bei der Rheinbrücke Vaduz ist eine neue Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen geplant und der Landtag wird im Dezember-Landtag über den dafür notwendigen Verpflichtungskredit zur Realisierung dieser Verbindungsstrasse entscheiden. Das Projekt der Spurbewirtschaftung der Rheinbrücke und die neue Verbindungsstrasse sind aufeinander abgestimmt. Der Bereich des Knotens bei der Rheinbrücke wird so ausgelegt, dass beide Projekte unabhängig voneinander realisiert werden können.
Die Anpassungen auf der Schweizer Seite betreffen lokale Verbreiterungen im Bereich des Knotens auf dem Rheindamm. Dabei werden die Fahrspuren verbreitert und für das Verkehrsregime zur Spurbewirtschaftung der Mittelspur optimiert. Zentrale Elemente sind auf beiden Seiten die Überkopfsignale für die Anzeigen der offenen und gesperrten Fahrbahnen. Deren Steuerung erfordert umfangreiche Rohranlagen für Strom- und Kommunikationsleitungen sowie einen Raum für die technischen Anlagen.
Im Zuge der Ausarbeitung des Vorprojekts durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation wurde das Bauvorhaben mit den zuständigen schweizerischen Stellen abgestimmt. Nun soll das Vorprojekt dem ASTRA und dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen offiziell zur Vernehmlassung zugestellt werden. Nach positiver Rückmeldung erfolgt eine Weiterbearbeitung des Projektes.
Nach aktuellem Planungsstand kann nach Abschluss der nun startenden Vernehmlassung dem Landtag im Jahr 2025 ein Bericht und Antrag betreffend einen Verpflichtungskredit zur Realisierung des Projekts Wechselspur auf der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sollte der Landtag im Jahr 2025 den entsprechenden Verpflichtungskredit bewilligen, dann könnte die Realisierung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen. Gemäss diesem zeitlichen Fahrplan würde die neue Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen dannzumal im Jahr 2028 in Betrieb genommen, wenn die Wechselspur auf der Rheinbrücke bereits realisiert wäre.
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