Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Dezember 2024, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verabschiedet. Zentral ist dabei die Schaffung rechtlicher Grundlagen im Zusammenhang mit der digitalen Veränderung im Strassenverkehr, die sich durch die Verwendung von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem ergeben. Vor dem Hintergrund, dass Liechtenstein sein Strassenverkehrsrecht aus der Schweiz rezipiert hat, wird hierfür eine Teilrevision des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes nachvollzogen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Regierung, analog dem Bundesrat in der Schweiz, Regelungen zum automatisierten Fahren auf Verordnungsstufe erlassen kann. So soll sie beispielsweise je nach Automatisierungsstufe des Fahrzeugs festlegen können, inwieweit Lenkerinnen und Lenker von ihren Pflichten zur Beherrschung dieser Fahrzeuge entlastet werden können. Zudem ist angedacht, dass sie für führerlose Fahrzeuge - die zweithöchste Stufe der Automatisierung (Stufe 4) - festlegen kann, in welchem Rahmen diese zugelassen werden, wenn sie auf definierten Fahrstrecken verkehren. Ferner soll die Regierung die Kompetenz erhalten, befristete Versuche mit automatisierten Fahrzeugen ohne Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer zu bewilligen.
Neben neuen Kompetenzen der Regierung sieht die Revision des SVG auch vor, dass Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zukünftig mit einem Fahrmodusspeicher ausgerüstet sein müssen. Entsprechende Regelungen betreffend die Anforderungen und die Daten des Fahrmodusspeichers sind ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten. Weiters sollen zur Aufzeichnung der Fahrzeit, Geschwindigkeit und weiteren Parametern neu auch Hilfsmittel wie elektronische Programme auf mobilen Einheiten erlaubt werden.
Weitere Anpassungen des SVG betreffen eine neu jederzeit mögliche Änderung des zugelassenen Gesamtgewichts von Motorfahrzeugen oder Anhängern, eine Klarstellung betreffend die Dauer des Führerscheinentzugs nach einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren seit Ablauf des letzten Entzugs sowie die Einführung einer generellen Bewilligungspflicht für Rundstreckenrennen durch die Regierung. Ausserdem sollen Strafbehörden die Strafe bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen durch Lenkende eines Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- oder Zollfahrzeugs auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten zwingend mildern. Für Blaulichtorganisationen stellt dies eine wesentliche Erleichterung dar.
Schliesslich soll die Regierung die Befugnis erhalten, mit anderen Staaten Verträge zur Anerkennung und Aberkennung von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen, Fähigkeitsnachweisen, Weiterbildungen und Genehmigungen abzuschliessen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Februar 2025.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926508
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Dezember 2024, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verabschiedet. Zentral ist dabei die Schaffung rechtlicher Grundlagen im Zusammenhang mit der digitalen Veränderung im Strassenverkehr, die sich durch die Verwendung von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem ergeben. Vor dem Hintergrund, dass Liechtenstein sein Strassenverkehrsrecht aus der Schweiz rezipiert hat, wird hierfür eine Teilrevision des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes nachvollzogen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Regierung, analog dem Bundesrat in der Schweiz, Regelungen zum automatisierten Fahren auf Verordnungsstufe erlassen kann. So soll sie beispielsweise je nach Automatisierungsstufe des Fahrzeugs festlegen können, inwieweit Lenkerinnen und Lenker von ihren Pflichten zur Beherrschung dieser Fahrzeuge entlastet werden können. Zudem ist angedacht, dass sie für führerlose Fahrzeuge - die zweithöchste Stufe der Automatisierung (Stufe 4) - festlegen kann, in welchem Rahmen diese zugelassen werden, wenn sie auf definierten Fahrstrecken verkehren. Ferner soll die Regierung die Kompetenz erhalten, befristete Versuche mit automatisierten Fahrzeugen ohne Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer zu bewilligen.
Neben neuen Kompetenzen der Regierung sieht die Revision des SVG auch vor, dass Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zukünftig mit einem Fahrmodusspeicher ausgerüstet sein müssen. Entsprechende Regelungen betreffend die Anforderungen und die Daten des Fahrmodusspeichers sind ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten. Weiters sollen zur Aufzeichnung der Fahrzeit, Geschwindigkeit und weiteren Parametern neu auch Hilfsmittel wie elektronische Programme auf mobilen Einheiten erlaubt werden.
Weitere Anpassungen des SVG betreffen eine neu jederzeit mögliche Änderung des zugelassenen Gesamtgewichts von Motorfahrzeugen oder Anhängern, eine Klarstellung betreffend die Dauer des Führerscheinentzugs nach einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren seit Ablauf des letzten Entzugs sowie die Einführung einer generellen Bewilligungspflicht für Rundstreckenrennen durch die Regierung. Ausserdem sollen Strafbehörden die Strafe bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen durch Lenkende eines Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- oder Zollfahrzeugs auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten zwingend mildern. Für Blaulichtorganisationen stellt dies eine wesentliche Erleichterung dar.
Schliesslich soll die Regierung die Befugnis erhalten, mit anderen Staaten Verträge zur Anerkennung und Aberkennung von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen, Fähigkeitsnachweisen, Weiterbildungen und Genehmigungen abzuschliessen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Februar 2025.
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