Die D&O-Versicherung des ehemaligen Chefbuchhalters der Wirecard AG muss keine weiteren Leistungen erbringen. Wie ein Gericht Ende vergangener Woche feststellte, wurde die Versicherungssumme für das betroffene Jahr vollständig ausgeschöpft. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Freitag vergangener Woche entschieden, dass die D&O-Versicherung des ehemaligen Chefbuchhalters der Wirecard AG, Stephan von Erffa, keine weiteren Leistungen erbringen muss. Das Gericht stellte fest, dass die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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