Basel (ots) -
Wie und in welcher Form können Medienunternehmen Kooperationen eingehen mit dem Eurovision Song Contest? Das Konzept dazu steht, die Kategorien und Bedingungen sind definiert und interessierte Medienunternehmen können sich bis am 20. Dezember 2024 mit ihren Konzepten bewerben.
Der ESC 2025 in Basel soll ein Fest werden für die ganze Bevölkerung, er soll das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, Erlebnisse kreieren und Emotionen schaffen. Medienpartnerschaften können und sollen mithelfen, den ESC 2025 über den Host Broadcaster SRG hinaus erlebbar zu machen.
Wer kann und darf das offizielle ESC-Logo für welche Inhalte verwenden? Wer kann vor Ort in Basel im Eurovision Village, in der Stadt auf dem Markt- oder Barfüsserplatz ein Übertragungsstudio für seine TV- oder Radio-Sendungen aufbauen? Und wie gelingt es, den ESC der gesamten Zuhörer-, Zuschauer- oder Leserschaft erlebbar zu machen? Das ESC-Projektteam hat das entsprechende Medienpartnerschaftskonzept ausgearbeitet und lädt nun alle interessierten Medienunternehmen ein, unter einigen zu berücksichtigenden Voraussetzungen und Kriterien Teil des ESC 2025 zu sein und den Gross-Event ihrer Community näherzubringen.
Kreativität, Originalität und Mehrwert sind gefragt
Um eine Medienpartnerschaft bewerben können sich etablierte Medien mit einer Mindest-Reichweite von 20'000, keine Privatpersonen. Im Bewerbungskonzept sollten die angestrebten Ziele, den beidseitigen Mehrwert, den sie sowohl für den ESC als auch für sich versprechen, welche Motivation sie haben, mit dem ESC zusammenzuarbeiten, die gewünschten Leistungen, die Reichweite, Zielgruppe, potentielle Ausspielkanäle, Region und Sprache ausgeführt werden. Nach Prüfung auf Machbarkeit und Passgenauigkeit der eingereichten Konzepte und einem grünen Licht, werden die Medienunternehmen kontaktiert und das weitere Vorgehen definiert. Die Einreichung eines Konzeptes allein garantiert also noch keine Zusammenarbeit - Kreativität, Originalität und Mehrwert zahlen sich also aus.
Die Konzepte können bis spätestens am Freitag, 20. Dezember 2024 eingereicht werden bei partnerships@esc2025.swiss
Pressekontakt:
Communications
Eurovision Song Contest 2025
Edi Estermann
press@esc2025.swiss
Tel. 058 136 13 84
Original-Content von: SRG SSR, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100014224/100926565
Wie und in welcher Form können Medienunternehmen Kooperationen eingehen mit dem Eurovision Song Contest? Das Konzept dazu steht, die Kategorien und Bedingungen sind definiert und interessierte Medienunternehmen können sich bis am 20. Dezember 2024 mit ihren Konzepten bewerben.
Der ESC 2025 in Basel soll ein Fest werden für die ganze Bevölkerung, er soll das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, Erlebnisse kreieren und Emotionen schaffen. Medienpartnerschaften können und sollen mithelfen, den ESC 2025 über den Host Broadcaster SRG hinaus erlebbar zu machen.
Wer kann und darf das offizielle ESC-Logo für welche Inhalte verwenden? Wer kann vor Ort in Basel im Eurovision Village, in der Stadt auf dem Markt- oder Barfüsserplatz ein Übertragungsstudio für seine TV- oder Radio-Sendungen aufbauen? Und wie gelingt es, den ESC der gesamten Zuhörer-, Zuschauer- oder Leserschaft erlebbar zu machen? Das ESC-Projektteam hat das entsprechende Medienpartnerschaftskonzept ausgearbeitet und lädt nun alle interessierten Medienunternehmen ein, unter einigen zu berücksichtigenden Voraussetzungen und Kriterien Teil des ESC 2025 zu sein und den Gross-Event ihrer Community näherzubringen.
Kreativität, Originalität und Mehrwert sind gefragt
Um eine Medienpartnerschaft bewerben können sich etablierte Medien mit einer Mindest-Reichweite von 20'000, keine Privatpersonen. Im Bewerbungskonzept sollten die angestrebten Ziele, den beidseitigen Mehrwert, den sie sowohl für den ESC als auch für sich versprechen, welche Motivation sie haben, mit dem ESC zusammenzuarbeiten, die gewünschten Leistungen, die Reichweite, Zielgruppe, potentielle Ausspielkanäle, Region und Sprache ausgeführt werden. Nach Prüfung auf Machbarkeit und Passgenauigkeit der eingereichten Konzepte und einem grünen Licht, werden die Medienunternehmen kontaktiert und das weitere Vorgehen definiert. Die Einreichung eines Konzeptes allein garantiert also noch keine Zusammenarbeit - Kreativität, Originalität und Mehrwert zahlen sich also aus.
Die Konzepte können bis spätestens am Freitag, 20. Dezember 2024 eingereicht werden bei partnerships@esc2025.swiss
Pressekontakt:
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Eurovision Song Contest 2025
Edi Estermann
press@esc2025.swiss
Tel. 058 136 13 84
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