Ausbruch bestätigt
Breakout Trading-Strategie
Rückblick
Die Microsoft-Aktie kam im Juli nach einem fehlerhaften Software-Update der IT-Sicherheitsfirma Crowdstrike unter Druck. Flüge fielen aus und Krankenhäuser mussten Operationen absagen. Bankkunden bekamen am Automaten kein Geld und Lebensmittelgeschäfte mussten vorübergehend ihre Pforten schließen. Der Software-Fehler steckte in einer Aktualisierung der Software für Windows-Computer des Sicherheitsunternehmens Crowdstrike. Die Aktie knickte bis auf 385 USD ein.
MSFT-Aktie: Chart vom 03.12.2024, Kürzel: MSFT, Kurs: 435 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit dem Ausbruch über die obere Trendlinie haben wir bereits ein Kaufsignal bekommen. Im Bereich von 430 USD ließe sich eine Long-Position in der Aktie des Software-Giganten eröffnen.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter die Trendlinie zurück, könnten wir einen Fehlausbruch wie Ende Oktober bekommen. Wird die Initialkerze komplett negiert, wären wieder die Bären am Drücker.
Meinung
Microsoft spielt nicht nur eine führende Rolle bei dem Thema der künstlichen Intelligenz, die Softwareprodukte und Cloudservices des Unternehmens sind in vielen Firmen heute unersetzbar geworden. Dies schafft einen riesigen Burggraben und sorgt dafür, dass die Microsoft-Aktie auch weiterhin zu den Basisinvestments im Technologie-Sektor zählt. Charttechnisch arbeitet sich das Papier des Softwarekonzerns nach dem Sommer-Einschlag wieder nach oben. Der gestern bestätigte Ausbruch aus der Dreiecksformation ist ein weiteres Zeichen der Kurserholung.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.20 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.64 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Microsoft ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 04.12.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in MSFT hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von