Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 die Abänderung von drei Verordnungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Abänderung der Verordnung zum Ehegesetz, die Abänderung der Partnerschaftsverordnung sowie die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt.
Der Landtag hat am 16. Mai 2024 die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der Motion betreffend die Öffnung der Ehe für alle in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Gesetzesvorlagen am 1. Januar 2025 mussten die genannten Verordnungen angepasst werden. Diese Verordnungsanpassungen treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Rahmen der gegenständlichen Verordnungsanpassungen werden insbesondere Regelungen betreffend die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe aufgenommen. Zudem werden Bestimmungen eingeführt in Bezug auf im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, die nun in Liechtenstein als Ehen anerkannt und als solche im liechtensteinischen Eheregister eingetragen werden können. Nachdem durch die Schaffung der "Ehe für alle" ab dem 1. Januar 2025 keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, mussten die diesbezüglichen Bestimmungen aufgehoben werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926586
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 die Abänderung von drei Verordnungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Abänderung der Verordnung zum Ehegesetz, die Abänderung der Partnerschaftsverordnung sowie die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt.
Der Landtag hat am 16. Mai 2024 die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der Motion betreffend die Öffnung der Ehe für alle in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Gesetzesvorlagen am 1. Januar 2025 mussten die genannten Verordnungen angepasst werden. Diese Verordnungsanpassungen treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Rahmen der gegenständlichen Verordnungsanpassungen werden insbesondere Regelungen betreffend die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe aufgenommen. Zudem werden Bestimmungen eingeführt in Bezug auf im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, die nun in Liechtenstein als Ehen anerkannt und als solche im liechtensteinischen Eheregister eingetragen werden können. Nachdem durch die Schaffung der "Ehe für alle" ab dem 1. Januar 2025 keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, mussten die diesbezüglichen Bestimmungen aufgehoben werden.
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