Wer Betrügern Zugang zu seinem Online-Banking gewährt und eine Echtzeit-Überweisung freigibt, kann nicht auf Schadensersatz der Bank hoffen - selbst wenn der Betrug Minuten später auffliegt. Das zeigt ein Urteil, das grobe Fahrlässigkeit der Bankkunden feststellte. Wer bei einer Echtzeit-Überweisung Betrügern aufsitzt, bleibt auf dem Schaden sitzen - auch wenn der Betrug kurz darauf bemerkt wird. Dies entschied das Landgericht Frankenthal (LG) in einem aktuellen Urteil. Geklagt hatten zwei Eheleute, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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